Männer und Frauen mit klarem Blick und kühlem Kopf.
Die Kirchenvorsteherschaft besteht gemäss Gemeindeordnung aus sieben gewählten Mitgliedern und den beiden Pfarrern, die der Behörde von Amtes wegen angehören.
Das Gremium leitet die Kirchgemeinde als Kollegialbehörde in gemeinsamer Verantwortung.
Zusätzlich tragen die einzelnen Mitglieder für ihre jeweiligen Ressorts bzw. Pfarrämter auch persönliche Verantwortung.
Die gewählten Mitglieder der Kirchenvorsteherschaft bilden zusammen die Aufsichtskommission. Ihr obliegt die Aufsicht über die Amtstätigkeit der Pfarrer.