Jasmin Schmid

Laienprediger

Bei ferien- oder krankheitsbedingten Abwesenheiten unserer Pfarrer sind wir regelmässig auf Stellvertretungen angewiesen. Nach den Regeln der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau können solche Stellvertreterdienste auch durch anerkannte Laienprediger und Laienpredigerinnen übernommen werden, in der Regel jedoch unter Ausschluss von Kasualien. Erfreulicherweise haben wir in unserer Gemeinde einige Personen, auf die wir zählen können und die regelmässig Dienste übernehmen.
Predigtdienst von Laien in Gottesdiensten
Grundlage
Eigentlich ist es Aufgabe aller Christen, Zeugnis von ihrem Glauben abzulegen. Der Kirchenrat der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau erlässt Richtlinien zur Ausbildung und generellen Zulassung von Laien zum Predigtdienst.

Berechtigung
Die Predigterlaubnis für Laien berechtigt, im Gebiet der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau, im Rahmen von Stellvertretungen die Verantwortung zur Leitung und Gestaltung von ordentlichen Sonntagsgottesdiensten zu übernehmen. Davon ausgenommen sind die in der Kirchenordnung aufgeführten heiligen und kirchlichen Handlungen.
Mit der Berechtigung wird kein Anspruch auf Predigteinsätze begründet.

Einsatz
Für den Einsatz eines Laienpredigers oder einer Laienpredigerin ist die Kirchenvorsteherschaft des Einsatzortes zuständig.

Mehr zum Thema
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau. Bitte verwenden Sie dazu den nachstehenden Link: www.evang-tg.ch/landeskirche/angebote/tecum/laienpredigtdienst.html.
Gesetzliche Grundlage: Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau zur Gottesdienstleitung durch Laien vom 2. März 2016.
Bereitgestellt: 19.11.2018     
aktualisiert mit kirchenweb.ch