Das Kirchenparlament
Die Synode ist die oberste Behörde der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau. Das 120-köpfige Kirchenparlament entscheidet über die Rechnung, das Budget und den Zentralsteuerfuss der Landeskirche. Es ist auch zuständig für den Erlass der landeskirchlichen Gesetze und Verordnungen und die Schaffung oder Aufhebung von landeskirchlichen Stellen und Ämtern. Unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Kirchenvolkes erlässt die Synode auch die Kirchenverfassung.
Aktuelle Zusammensetzung der Synode
Der für die Amtsdauer 2018 bis 2022 gewählten Synode gehören 53 Frauen und 67 Männer an; 12 Mitglieder der Synode sind Pfarrer, 1 Pfarrerin und 3 Diakone. Damit gehören der Synode 16 ordinierte und von den Kirchgemeinden gewählte Amtsträgerinnen und -träger an. Eine Kirchgemeinde kann nicht mehr als eine oder einen ihrer Pfarrerinnen, Pfarrer, Diakoninnen, Diakone in die Synode abordnen.
Die Abgeordneten
Die Abgeordneten der Synode werden durch die 63 Kirchgemeinden gewählt. Jede Kirchgemeinde hat in der Synode mindestens einen Sitz. Die stärkste Delegation stellt die Evangelische Kirchgemeinde Frauenfeld.
Die Aufgaben der Synode
Erlass von Gesetzen
Im Rahmen der vom Thurgauer Kirchenvolk genehmigten Kirchenverfassung und der Kirchenordnung trifft die Synode einheitliche Regelungen für die Evangelische Landeskirche als Ganzes. Diese setzen den Rahmen, in dem die 61 Kirchgemeinden und ihre Pfarrämter handeln können.
Schaffung von Stellen
Aufgrund der Kirchenverfassung ist die Synode für das Leben der Landeskirche verantwortlich. Die Landeskirche übernimmt Aufgaben, welche die Kirchgemeinden nicht in eigener Regie erfüllen können. Dazu gehören zum Beispiel die Aus- und Weiterbildung der Katechetinnen und Katecheten, also der Fachlehrkräfte für den Religionsunterricht, die Schaffungen von Angeboten für die Erwachsenenbildung und die Jugendarbeit. Unter anderem in diesen Bereichen können die Kirchgemeinden von der Unterstützung durch Fachpersonen der Landeskirche und ihre Ämter profitieren. Die Synode entscheidet über die Schaffung dieser landeskirchlichen Ämter und ihre Finanzierung.
Heinrich Krauer
Grossackerstrasse 26
9542 Münchwilen
071 966 39 45
David Lerch
Langwiesstrasse 5
8360 Wallenwil
071 971 11 73
Elisabeth Vonwiller Aeschlimann
Unterdorfstrasse 7
8360 Wallenwil
071 971 17 91
Hier finden sie weitere Details zur Synode
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Die Verhandlungen der Synode sind öffentlich.